Der häufigste Fehler bei der Landarzt-Förderung ist die Nichtbeantragung verfügbarer Fördermittel aus Unkenntnis über die verschiedenen Bundes- und Landesprogramme, die Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro für Niederlassungen in unterversorgten Gebieten vorsehen. Viele Ärzte versäumen zudem die Antragsfristen oder beachten die Bindungsfristen nicht, die eine Mindesttätigkeit am geförderten Standort von fünf bis zehn Jahren vorsehen. Ein vorzeitiger Standortwechsel führt zur Rückforderung der Fördermittel.
Hintergrund
Förderprogramme werden von KVen, Landesministerien und Kommunen aufgelegt und variieren regional erheblich. Typische Fehler: keine Kombination von Strukturfonds der KV mit kommunalen Investitionszuschüssen, Nichtbeachtung von Sicherstellungszuschlägen und fehlende Berücksichtigung der Förderung bei der Praxisbewertung. Auch die steuerliche Behandlung der Fördermittel als Betriebseinnahme wird häufig übersehen.
Wann gilt das nicht?
Niederlassungen in normal oder überversorgten Planungsbereichen sind in der Regel nicht förderfähig. Fachärzte ohne Versorgungsauftrag in der Grundversorgung haben eingeschränkten Zugang zu Landarzt-Programmen.
Ärzteversichert berät niederlassungswillige Ärzte zu allen verfügbaren Förderprogrammen und unterstützt bei der Antragstellung.
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