Der häufigste Fehler bei der Kündigung einer Lebensversicherung durch Ärzte ist der Verzicht auf den Schlussüberschuss und die Bewertungsreserven, die nur bei Vertragsende, nicht aber bei vorzeitiger Kündigung vollständig ausgezahlt werden. Viele Ärzte kündigen ihre Lebensversicherung, ohne Alternativen wie Beitragsfreistellung, Policendarlehen oder den Verkauf auf dem Zweitmarkt zu prüfen. Gerade bei Altverträgen mit Garantiezinsen über 3 % ist eine Kündigung wirtschaftlich fast immer die schlechteste Option.

Hintergrund

Lebensversicherungen mit Abschlussdatum vor 2005 genießen Steuerprivilegien (steuerfreie Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit). Typische Fehler: Nichtbeachtung des steuerlichen Unterschieds zwischen Kündigung und Beitragsfreistellung, fehlende Vergleichsrechnung zwischen Rückkaufswert und Fortführungswert sowie Unkenntnis über den Widerspruch nach §5a VVG a. F. bei fehlerhafter Belehrung, der eine Rückabwicklung ermöglichen kann.

Wann gilt das nicht?

Bei Verträgen mit sehr niedrigem Rückkaufswert und hohen laufenden Kosten kann eine Kündigung wirtschaftlich sinnvoll sein. Fondsgebundene Lebensversicherungen ohne Garantie unterliegen anderen Bewertungskriterien.

Ärzteversichert prüft bestehende Lebensversicherungen auf Wirtschaftlichkeit und zeigt die optimale Verwertungsstrategie auf.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →