Der häufigste Fehler bei der Leibrente auf eine Immobilie für Ärzte ist die Akzeptanz einer zu niedrigen monatlichen Rentenhöhe aufgrund einer fehlerhaften Immobilienbewertung oder ungünstiger Berechnungsgrundlagen. Viele Ärzte lassen den Verkehrswert nicht unabhängig ermitteln und akzeptieren die Berechnung des Käufers, die systematisch zu niedrig ausfällt. Auch die dingliche Absicherung der Leibrente im Grundbuch wird häufig versäumt.
Hintergrund
Bei der Immobilien-Leibrente verkauft der Eigentümer seine Immobilie gegen lebenslange monatliche Zahlungen, häufig kombiniert mit einem Wohnrecht. Die Rentenhöhe ergibt sich aus dem Verkehrswert abzüglich des kapitalisierten Wohnrechts, geteilt durch die statistische Restlebenserwartung. Typische Fehler: keine Realleibrente mit Inflationsanpassung vereinbart, fehlendes Wohnrecht als dingliches Recht im Grundbuch und Nichtbeachtung der Ertragsanteilsbesteuerung der Leibrente.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit hoher Liquidität und diversifiziertem Vermögen ist die Leibrente selten die optimale Verwertungsstrategie. Bei Immobilien mit hohem Sanierungsbedarf kann der klassische Verkauf vorteilhafter sein.
Ärzteversichert berät Ärzte zur Immobilienverwertung im Alter und prüft Leibrenten-Angebote auf Fairness und Absicherung.
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