Der häufigste Fehler bei der Versicherung von Vertretungsärzten (Locum Tenens) ist die Annahme, dass die Berufshaftpflicht des vertretenen Praxisinhabers automatisch den Vertreter mitversichert. In vielen Policen sind externe Vertretungsärzte nicht eingeschlossen, sodass im Schadensfall eine Deckungslücke entsteht. Zudem vernachlässigen Vertretungsärzte als Selbstständige häufig ihre eigene Unfall- und Krankentagegeldversicherung.
Hintergrund
Vertretungsärzte arbeiten typischerweise auf Honorarbasis und gelten sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige. Typische Fehler: keine eigene Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme, fehlende Unfallversicherung (der gesetzliche Schutz greift bei Selbstständigen nicht), Nichtbeachtung der Rentenversicherungspflicht bei der Ärztekammer und keine Prüfung, ob der Vertretungseinsatz als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden könnte. Auch die Absicherung bei Verdienstausfall durch Krankheit wird oft vergessen.
Wann gilt das nicht?
Bei angestellten Vertretungsärzten (über eine Zeitarbeitsfirma) liegt die Versicherungspflicht beim Arbeitgeber. Vertretungen innerhalb einer BAG sind in der Regel über die Gemeinschaftspolice abgedeckt.
Ärzteversichert bietet Vertretungsärzten maßgeschneiderte Versicherungspakete mit Berufshaftpflicht, Unfall- und Krankentagegeldschutz.
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