Der häufigste Fehler bei der Marburger-Bund-Mitgliedschaft ist die Nichtnutzung des inkludierten Berufsrechtsschutzes und der individuellen Vertragsberatung, die insbesondere bei Chefarztverträgen und Klinikwechseln bares Geld wert sind. Viele Ärzte treten dem Marburger Bund nur zur Tarifbindung bei, kennen aber die weiteren Leistungen wie Karriereberatung, Fortbildungszuschüsse und Mediation bei Arbeitskonflikten nicht. Auch der Austritt vor einem Arbeitskonflik ist ein häufiger strategischer Fehler.
Hintergrund
Der Marburger Bund ist die Gewerkschaft der angestellten und verbeamteten Ärztinnen und Ärzte und verhandelt den TV-Ärzte für kommunale Kliniken und den TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken. Typische Fehler: kein Beitritt während der Probezeit (Rechtsschutz greift erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft), Nichtbeantragung der Tarifprüfung bei Gehaltseinstufung und fehlende Nutzung der kostenlosen Vertragsprüfung bei Arbeitsvertragsänderungen.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte sind nicht die Zielgruppe des Marburger Bundes – sie können über den Hartmannbund oder NAV-Virchow-Bund vertreten werden. Ärzte in kirchlichen Einrichtungen unterliegen dem Dritten Weg und nicht dem Tarifvertrag.
Ärzteversichert ergänzt die gewerkschaftliche Unterstützung durch individuelle Versicherungsberatung, die über den Leistungsumfang des Marburger Bundes hinausgeht.
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