Der häufigste Fehler bei der Maschinenbruchversicherung für Arztpraxen ist ein veraltetes Geräteverzeichnis, das neu angeschaffte Medizingeräte nicht enthält und im Schadensfall zu Deckungslücken führt. Viele Praxen versichern zudem nur den Zeitwert statt des Neuwerts, was bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffung nicht vollständig finanziert. Auch fehlende Wartungsnachweise führen regelmäßig zu Leistungsablehnungen durch den Versicherer.

Hintergrund

Die Maschinenbruchversicherung deckt innere Betriebsschäden, Bedienungsfehler, Kurzschluss und Überspannung an stationären und mobilen Medizingeräten ab. Typische Fehler: keine Deckung für Transportschäden bei mobilen Ultraschallgeräten, fehlende Betriebsunterbrechungsversicherung als Ergänzung (Ertragsausfallkosten bei Gerätedefekt) und Nichtbeachtung der Obliegenheitspflichten zur regelmäßigen Wartung durch zertifizierte Techniker.

Wann gilt das nicht?

Geräte unter 1.000 Euro Neuwert sind oft über die Praxisinhaltsversicherung abgedeckt. Leasinggeräte können über den Leasinggeber versichert sein – die Bedingungen sollten geprüft werden.

Ärzteversichert erstellt für Praxisinhaber ein aktuelles Geräteverzeichnis und empfiehlt die passende Maschinenbruchversicherung mit Neuwertentschädigung.

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