Der häufigste Fehler ärztlicher Sachverständiger ist die Erstellung von Gutachten ohne klare Trennung zwischen medizinischer Befunderhebung und rechtlicher Bewertung, was zur Anfechtbarkeit des Gutachtens führt. Viele Ärzte vernachlässigen zudem die korrekte Abrechnung nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) und erhalten weniger Honorar als ihnen zusteht. Auch die haftungsrechtliche Absicherung der Gutachtertätigkeit wird häufig übersehen.

Hintergrund

Ärztliche Sachverständige werden von Gerichten, Versicherungen und Behörden beauftragt. Die Vergütung nach JVEG richtet sich nach Stundensätzen (derzeit bis zu 125 Euro/Stunde für M3-Gutachten). Typische Fehler: Überschreitung der Bearbeitungsfrist ohne rechtzeitige Mitteilung an das Gericht, fehlende Neutralitätserklärung bei Befangenheitsgefahr und unzureichende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse. Auch die Gutachtertätigkeit ist nicht automatisch über die Berufshaftpflicht als behandelnder Arzt abgedeckt.

Wann gilt das nicht?

Privatgutachten für Versicherungen unterliegen nicht dem JVEG, sondern werden frei verhandelt. Für Gutachten im Rahmen von MDK-Prüfungen gelten gesonderte Vergütungsregelungen.

Ärzteversichert empfiehlt gutachterlich tätigen Ärzten eine Berufshaftpflicht mit expliziter Gutachterdeckung und berät zur korrekten Vergütungsabrechnung.

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