Der häufigste Fehler bei der MFA-Fortbildung ist die Nichtnutzung verfügbarer Fördermittel wie den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur, das Aufstiegs-BAföG für Fachwirte-Qualifikationen oder die Bildungsprämie des Bundes. Viele Praxisinhaber übernehmen die gesamten Fortbildungskosten selbst, obwohl bis zu 75 % der Kosten förderfähig wären. Auch der gesetzliche Freistellungsanspruch für Bildungsurlaub wird in vielen Bundesländern nicht gewährt.
Hintergrund
Qualifizierte MFA sind der Schlüssel zur effizienten Praxisorganisation. Aufstiegsfortbildungen zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung oder zur VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) werden durch verschiedene Programme gefördert. Typische Fehler: keine vertragliche Bindungsvereinbarung nach kostenintensiver Fortbildung, fehlende Dokumentation der Fortbildungsstunden für QM-Nachweise und Nichtbeachtung der KV-Förderung für nichtärztliche Praxisassistenten.
Wann gilt das nicht?
Interne Kurzfortbildungen ohne Zertifizierung sind nicht förderfähig. In Praxen mit weniger als fünf Mitarbeitern gelten in einigen Bundesländern keine Bildungsurlaubsregelungen.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur strategischen Personalentwicklung und zeigt alle verfügbaren Fördermöglichkeiten für MFA-Qualifikation auf.
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