Der häufigste Fehler bei der Mietkaution für Praxisräume ist die Zahlung einer überhöhten Kaution, ohne zu wissen, dass bei gewerblichen Mietverhältnissen – anders als bei Wohnraum – keine gesetzliche Obergrenze existiert und die Kaution frei verhandelt werden kann. Viele Ärzte akzeptieren Kautionsforderungen von sechs oder mehr Monatsmieten, obwohl drei Monatsmieten branchenüblich sind. Auch die Anlageform der Kaution wird selten hinterfragt.

Hintergrund

Bei Gewerberaummietverhältnissen gelten die Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht. Typische Fehler: keine Vereinbarung einer Bankbürgschaft als liquiditätsschonende Alternative zur Barkaution, fehlende Regelung zur Verzinsung der Kaution und Nichtbeachtung der Rückgabefrist nach Mietende. Auch die Möglichkeit einer Kautionsversicherung, die die Liquidität schont, wird oft nicht geprüft. Bei Praxisübernahmen wird die bestehende Kaution häufig nicht korrekt auf den Nachfolger übertragen.

Wann gilt das nicht?

Bei Praxen in eigenen Immobilien entfällt die Kautionsproblematik. Untermietverhältnisse innerhalb einer BAG haben gesonderte Kautionsregelungen.

Ärzteversichert berät Praxisgründer zur liquiditätsschonenden Kautionsgestaltung und vermittelt Kautionsversicherungen als Alternative.

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