Der häufigste Fehler bei der Mitarbeiter-Unfallversicherung in der Arztpraxis ist die verspätete oder unterlassene Meldung von Arbeitsunfällen an die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis erfolgen muss. Viele Praxisinhaber kennen zudem die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht – sie leistet nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, nicht bei Freizeitunfällen. Auch der Abschluss einer ergänzenden Gruppenunfallversicherung wird als Mitarbeiterbenefit häufig übersehen.
Hintergrund
Die gesetzliche Unfallversicherung über die BGW ist für alle Arbeitnehmer in der Arztpraxis verpflichtend. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Typische Fehler: fehlerhafte Lohnsummen-Meldung an die BGW (führt zu Beitragsnachforderungen), Nichtbeachtung der Pflicht zur Bestellung eines Ersthelfers und fehlende Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz. Auch die Absicherung von Praktikanten und freien Mitarbeitern wird häufig vergessen.
Wann gilt das nicht?
Der Praxisinhaber selbst ist nicht über die BGW pflichtversichert, kann sich aber freiwillig versichern. Minijobber sind vollständig über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Ärzteversichert berät Praxen zur optimalen Kombination aus gesetzlicher und privater Unfallversicherung für das Praxisteam.
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