Der häufigste Fehler bei der MVZ-Regulierung ist die Nichtbeachtung der Anzeigepflichten bei Gesellschafterwechseln und Änderungen in der ärztlichen Leitung, die dem Zulassungsausschuss unverzüglich mitgeteilt werden müssen. Viele MVZ-Betreiber vernachlässigen zudem die Eintragungspflicht im Transparenzregister und riskieren Bußgelder. Auch die Verpflichtung zur ärztlichen Leitung durch einen am Standort tätigen Arzt wird bei Personalwechseln häufig vorübergehend nicht erfüllt.
Hintergrund
MVZ unterliegen dem Vertragsarztrecht (§95 SGB V), dem Gesellschaftsrecht und zunehmend auch dem Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz. Typische Fehler: fehlende Anzeige bei der KV bei Änderungen im Leistungsspektrum, unzureichende Qualitätssicherungsnachweise und Nichtbeachtung der seit 2024 verschärften Transparenzpflichten für MVZ-Strukturen. Auch die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen für angestellte Ärzte im MVZ wird bei Betriebsprüfungen beanstandet.
Wann gilt das nicht?
Einzelpraxen und BAG unterliegen nicht den spezifischen MVZ-Regulierungen. Praxisnetze ohne gemeinsame Zulassung sind ebenfalls nicht betroffen.
Ärzteversichert berät MVZ-Betreiber zu regulatorischen Anforderungen und empfiehlt passende D&O-Versicherungen für die Geschäftsführung.
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