Der häufigste Fehler bei Naturheilverfahren in der PKV ist die Annahme, dass alle alternativen Behandlungsmethoden erstattet werden, obwohl viele Tarife Naturheilverfahren entweder ausschließen oder auf bestimmte Methoden und jährliche Höchstbeträge begrenzen. Viele PKV-Versicherte prüfen die Tarifbedingungen erst nach Behandlungsbeginn und bleiben auf den Kosten sitzen. Auch die Erstattungsunterschiede zwischen ärztlich erbrachten Naturheilverfahren (GOÄ) und Heilpraktikerbehandlungen (GebüH) werden häufig übersehen.
Hintergrund
PKV-Tarife unterscheiden typischerweise zwischen schulmedizinischen Leistungen (vollständig erstattet) und Naturheilverfahren (eingeschränkt erstattet). Typische Fehler: keine vorherige Leistungsanfrage beim Versicherer bei kostenintensiven Behandlungsserien (z. B. Akupunktur, Osteopathie), Nichtbeachtung von Methodenlisten (nur aufgeführte Verfahren werden erstattet) und fehlende Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit durch den Behandler.
Wann gilt das nicht?
Tarife mit explizitem Naturheilverfahren-Baustein erstatten oft großzügiger. Ärztlich erbrachte Naturheilverfahren nach GOÄ werden in vielen Tarifen besser erstattet als Heilpraktikerleistungen.
Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife mit Naturheilverfahren-Deckung und berät Ärzte zur optimalen Tarifwahl.
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