Der häufigste Fehler bei der Notarzt-Absicherung ist die Annahme, dass die Berufshaftpflicht des Hauptarbeitgebers oder der Rettungsdienstträger den Notarzt vollständig abdeckt, obwohl die Haftung bei persönlichem Verschulden auf den behandelnden Notarzt durchgreifen kann. Viele Notärzte verfügen zudem über keine eigene Unfallversicherung, die Dienstunfälle im Rettungsdienst (z. B. bei der Anfahrt) abdeckt. Auch die BU-Versicherung berücksichtigt die erhöhten Risiken der Notarzttätigkeit häufig nicht.
Hintergrund
Notärzte arbeiten unter hohem Zeitdruck und in ungesicherten Umgebungen mit erhöhtem Haftungs- und Unfallrisiko. Typische Fehler: keine separate Berufshaftpflicht für nebenberufliche Notarzttätigkeit, fehlende Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamte und Nichtbeachtung der Versicherungspflicht beim Einsatz des eigenen Kfz im Notdienst. Auch die psychische Belastung durch Notarzteinsätze und deren Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeit werden selten versicherungstechnisch berücksichtigt.
Wann gilt das nicht?
Hauptberufliche Notärzte im Rettungsdienst sind über den Arbeitgeber haftpflichtversichert. Bei organisiertem Notdienst über die KV gelten teilweise eigene Haftungsregelungen.
Ärzteversichert bietet Notärzten ein spezielles Absicherungspaket mit Haftpflicht, Unfall- und BU-Schutz für die Rettungsdienst-Tätigkeit.
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