Der häufigste Fehler bei der Notdienst-Abrechnung ist die Nichtabrechnung der Dringlichkeitszuschläge und zeitbezogenen Zuschlagsziffern, die bei Behandlungen außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten erhebliches Honorarpotenzial bieten. Viele Ärzte rechnen Notdienstleistungen mit den regulären EBM-Ziffern statt mit den spezifischen Notfallpauschalen ab und verschenken dadurch bis zu 40 % des möglichen Honorars. Auch die Abgrenzung zwischen Notfall und dringlicher Behandlung wird abrechnungstechnisch häufig falsch eingeordnet.
Hintergrund
Die Notdienst-Abrechnung im EBM sieht eigene Notfallpauschalen und Zuschläge für Behandlungen zu bestimmten Zeiten (abends, nachts, Wochenende) vor. Typische Fehler: Verwechslung der Notfallpauschale im organisierten Notdienst mit der Notfallpauschale im Bereitschaftsdienst, fehlende Abrechnung der Wegegebühren bei Hausbesuchen im Notdienst und Nichtbeachtung der Besuchsgebühren. Bei der GOÄ-Abrechnung von Privatpatienten im Notdienst werden die erhöhten Gebührensätze nach §2 GOÄ häufig nicht angewendet.
Wann gilt das nicht?
Im reinen Kliniknotdienst rechnet die Klinik ab, nicht der einzelne Arzt. Bei telemedizinischen Notfallkonsultationen gelten gesonderte Abrechnungsziffern.
Ärzteversichert vermittelt Abrechnungsberater, die Notdienst-Abrechnungen auf Vollständigkeit prüfen und optimieren.
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