Der häufigste Fehler beim Notgroschen für Ärzte ist eine zu geringe Rücklage, die weder die privaten Lebenshaltungskosten noch die laufenden Praxiskosten für drei bis sechs Monate abdeckt. Viele niedergelassene Ärzte trennen zudem nicht zwischen privater Notfallreserve und betrieblicher Liquiditätsreserve und greifen im Praxisnotfall auf Privatvermögen zurück oder umgekehrt. Auch die Anlage des Notgroschens in illiquide Anlageformen wie Festgeld mit langer Laufzeit oder Aktien ist ein verbreiteter Fehler.

Hintergrund

Für niedergelassene Ärzte empfiehlt sich ein privater Notgroschen von drei bis sechs Nettogehältern plus eine separate betriebliche Reserve für drei Monate Praxisfixkosten. Typische Fehler: Notgroschen auf unverzinstem Girokonto (Inflationsverlust), Investition der Reserve in volatile Anlagen und fehlende regelmäßige Anpassung an veränderte Kosten. Auch der Notgroschen für Steuer-Nachzahlungen wird häufig nicht berücksichtigt.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte mit Festgehalt benötigen nur eine private Notfallreserve (drei Nettogehälter). Ärzte mit sehr hohem verfügbaren Einkommen können mit geringeren relativen Reserven auskommen.

Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Strukturierung der Liquiditätsreserve und empfiehlt ergänzende Absicherungen für Einkommensausfälle.

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