Der häufigste Versicherungsfehler bei Onkologen ist die unzureichende Berufshaftpflichtdeckung für Schäden durch Zytostatika-Therapien, die zu den haftungsträchtigsten Bereichen der Medizin gehören. Viele Onkologen prüfen nicht, ob ihre Berufshaftpflicht die spezifischen Risiken der Chemotherapie-Verordnung und -Verabreichung explizit einschließt. Auch die Absicherung bei Teilnahme an klinischen Studien wird häufig nicht separat geregelt.

Hintergrund

Onkologische Praxen und Tageskliniken arbeiten mit hochpotenten Medikamenten, deren Fehldosierung oder Verwechslung schwerwiegende Folgen haben kann. Typische Fehler: keine Prüfung der Deckungssumme für Personenschäden (mindestens 5 Mio. Euro empfohlen), fehlende Probandenversicherung bei Studienteilnahme und Nichtberücksichtigung der Umwelthaftung bei Zytostatika-Entsorgung. Auch die BU-Versicherung sollte das erhöhte Expositionsrisiko bei der Risikoeinschätzung berücksichtigen.

Wann gilt das nicht?

Onkologen in reiner Beratungs- oder Zweitmeinungstätigkeit ohne eigene Therapieverantwortung haben ein geringeres Haftungsrisiko. Klinikangestellte Onkologen sind über die Klinik-Haftpflicht abgesichert.

Ärzteversichert bietet Onkologen fachspezifische Versicherungsanalysen mit Fokus auf Zytostatika-Haftung und Studienbeteiligung.

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