Der häufigste Fehler bei Ordnungswidrigkeiten für Ärzte ist die vorschnelle Zahlung von Bußgeldbescheiden ohne fachliche Prüfung, obwohl viele Bescheide aus formalen Gründen anfechtbar sind. Ärzte erhalten Bußgelder häufig wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung oder die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – bei allen diesen Tatbeständen bestehen oft Einspruchsmöglichkeiten. Auch die zweiwöchige Einspruchsfrist wird regelmäßig versäumt.
Hintergrund
Ordnungswidrigkeiten im ärztlichen Bereich reichen von fehlenden Meldungen nach IfSG über DSGVO-Verstöße bis zu Arbeitszeitverstößen bei Praxispersonal. Typische Fehler: keine Dokumentation des Sachverhalts bei Begehungen durch Aufsichtsbehörden, fehlende Mitwirkung eines Anwalts bei Anhörung und Unkenntnis über die Folgen einer Eintragung im Gewerbezentralregister. Bußgelder können bis zu 25.000 Euro (IfSG) oder sogar 50.000 Euro (DSGVO) betragen.
Wann gilt das nicht?
Geringfügige Verstöße unter 50 Euro werden häufig als Verwarnung ohne Eintragung ausgesprochen. Strafrechtliche Tatbestände (z. B. Abrechnungsbetrug) sind keine Ordnungswidrigkeiten und erfordern eine Strafverteidigung.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern eine Rechtsschutzversicherung mit Ordnungswidrigkeiten-Deckung und vermittelt spezialisierte Medizinrechtsanwälte.
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