Der häufigste Fehler bei der Investition in eine Orthopädie-Praxis ist die Anschaffung teurer Diagnostikgeräte wie MRT oder digitales Röntgen ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsanalyse und Genehmigungsprüfung. Viele Orthopäden investieren in Geräte, deren Amortisation bei der verfügbaren Patientenzahl nicht realistisch ist. Auch die Röntgengenehmigung nach Röntgenverordnung und die regelmäßige Sachverständigenprüfung werden bei der Investitionsplanung häufig nicht einkalkuliert.
Hintergrund
Orthopädische Praxen haben einen überdurchschnittlich hohen Investitionsbedarf für Diagnostik (Röntgen, MRT, Ultraschall) und Therapie (Stoßwellengeräte, Lasertherapie). Typische Fehler: keine Bedarfsanalyse des Einzugsgebiets vor Gerätekauf, fehlende Vergleichsangebote zwischen Kauf und Leasing, Nichtnutzung des Investitionsabzugsbetrags und unzureichende Versicherung der Geräte gegen Maschinenbruch. Auch die Kosten für Strahlenschutzbeauftragte und regelmäßige Qualitätssicherungsprüfungen werden unterschätzt.
Wann gilt das nicht?
Konservativ tätige Orthopäden ohne bildgebende Diagnostik haben geringeren Investitionsbedarf. Kooperationsmodelle mit Radiologiepraxen oder Kliniken können eigene Geräteinvestitionen ersetzen.
Ärzteversichert berät Orthopäden zur Absicherung von Praxisinvestitionen und empfiehlt passende Maschinenbruch- und Elektronikversicherungen.
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