Der häufigste Haftungsfehler in der Pädiatrie ist die unzureichende Aufklärung beider Sorgeberechtigter vor Eingriffen und Impfungen, da bei getrennt lebenden Eltern grundsätzlich die Zustimmung beider Elternteile erforderlich ist. Viele Kinderärzte dokumentieren zudem die Aufklärung bei Routineimpfungen nur standardisiert, ohne individuelle Risikofaktoren des Kindes zu berücksichtigen. Auch die Haftung bei übersehenen Entwicklungsstörungen in der U-Untersuchung wird häufig unterschätzt.
Hintergrund
Die Pädiatrie hat spezifische Haftungsrisiken: lange Verjährungsfristen (bis zum 21. Lebensjahr des Kindes bei Geburtsschäden), erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Medikamentendosierung und besondere Anforderungen an die Kommunikation mit minderjährigen Patienten. Typische Fehler: keine Prüfung der Sorgeberechtigung bei Begleitpersonen, fehlende Dokumentation abgelehnter Impfungen und unzureichende Berufshaftpflicht-Deckungssumme angesichts möglicher Dauerschäden.
Wann gilt das nicht?
Ab dem 14. Lebensjahr können einwilligungsfähige Jugendliche in bestimmte Maßnahmen selbst einwilligen. Bei Notfallbehandlungen entfällt die Einwilligungspflicht der Sorgeberechtigten.
Ärzteversichert empfiehlt Kinderärzten eine Berufshaftpflicht mit erhöhter Deckungssumme und berät zu den besonderen Dokumentationsanforderungen der Pädiatrie.
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