Der häufigste Fehler beim Personalmanagement in der Arztpraxis ist das Fehlen vollständiger und aktueller Arbeitsverträge, die den Anforderungen des Nachweisgesetzes entsprechen und wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich dokumentieren. Viele Praxen versäumen zudem die seit dem BAG-Urteil 2022 verschärfte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und riskieren Bußgelder bei Kontrollen. Auch eine vorausschauende Personalplanung für Urlaubs- und Krankheitszeiten fehlt häufig.

Hintergrund

Das Personalmanagement in der Arztpraxis umfasst Rekrutierung, Vertragsgestaltung, Arbeitszeitmanagement, Vergütung und Personalentwicklung. Typische Fehler: veraltete Arbeitsverträge ohne aktuelle Datenschutzklauseln, keine Vertretungsregelung bei Personalausfällen, fehlende Urlaubsplanung mit ausreichend Vorlauf und Nichtbeachtung der Mindestlohnregelungen bei Auszubildenden. Auch die jährliche Unterweisung zu Arbeitsschutz und Hygiene wird oft versäumt.

Wann gilt das nicht?

Einzelpraxen ohne Angestellte haben keine Personalmanagement-Aufgaben. Praxen mit externer Praxismanagerin oder Personaldienstleister haben professionellere Strukturen.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Optimierung des Personalmanagements und empfiehlt passende Rechtsschutz- und Arbeitgeberversicherungen.

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