Der häufigste Fehler von Ärzten bei der Pflege von Angehörigen ist die fehlende Trennung zwischen der Rolle als Arzt und der als pflegender Angehöriger, was zu emotionaler Überlastung und fachlich unangemessenen Entscheidungen führen kann. Viele Ärzte übernehmen die medizinische Versorgung ihrer Angehörigen selbst, statt frühzeitig professionelle Pflegedienste einzubinden. Auch den Pflegegradantrag stellen Ärzte für ihre Angehörigen häufig zu spät oder unvollständig.
Hintergrund
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI, die von vielen Ärzten nicht genutzt wird. Typische Fehler: keine Beantragung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege als Entlastung, fehlende Dokumentation der Pflegesituation für den MDK-Gutachter und Vernachlässigung der eigenen psychischen Gesundheit (Burnout-Risiko bei pflegenden Ärzten). Auch die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen werden häufig nicht beantragt.
Wann gilt das nicht?
Bei rein organisatorischer Unterstützung ohne persönliche Pflegeleistung gelten die Pflegezeit-Regelungen nicht. Wenn der Angehörige in vollstationärer Pflege versorgt wird, entfällt die häusliche Pflegerolle.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der finanziellen Absicherung von Pflegesituationen und empfiehlt Entlastungsangebote für pflegende Mediziner.
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