Der häufigste Fehler bei der Pflege-Vorsorgevollmacht ist ein zu eng gefasster Umfang, der wichtige Bereiche wie Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung oder freiheitsentziehende Maßnahmen nicht abdeckt und im Pflegefall eine gerichtliche Betreuung erforderlich macht. Viele Ärzte erstellen zudem keine Vorsorgevollmacht, weil sie glauben, dass Ehepartner automatisch vertretungsberechtigt sind – das ist seit 2023 nur für maximal sechs Monate der Fall. Auch die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) wird häufig versäumt.
Hintergrund
Die Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, im Fall der Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit Entscheidungen zu treffen. Typische Fehler: keine notarielle Beurkundung bei Immobilienangelegenheiten (dann unwirksam), fehlende Innenvollmacht für den Bevollmächtigten, keine Benennung eines Ersatzbevollmächtigten und unzureichende Abstimmung mit der Patientenverfügung. Auch die Bank-Vollmacht muss separat erteilt werden.
Wann gilt das nicht?
Bei bestehender gesetzlicher Betreuung geht diese der Vorsorgevollmacht vor. Für rein medizinische Entscheidungen kann eine Patientenverfügung ausreichen.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine umfassende Vorsorgeplanung mit Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung als Teil der persönlichen Risikoabsicherung.
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