Der häufigste Fehler bei der Gründung einer Pflege-WG ist die Unkenntnis der landesrechtlichen Genehmigungspflichten, die je nach Bundesland zwischen vollständiger Regulierung (wie Pflegeheime) und vereinfachten Anforderungen (für ambulant betreute Wohngruppen) stark variieren. Viele Ärzte, die als Vermieter oder Investor in Pflege-WGs einsteigen, beachten nicht, dass ab einer bestimmten Bewohnerzahl oder Betreuungsintensität die Heimgesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes greifen kann. Auch die Finanzierung über Pflegekassen wird falsch kalkuliert.

Hintergrund

Ambulant betreute Wohngruppen erhalten nach §38a SGB XI einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro monatlich pro Bewohner sowie eine einmalige Gründungspauschale. Typische Fehler: keine Prüfung der baulichen Mindestanforderungen, fehlende vertragliche Trennung zwischen Mietvertrag und Betreuungsvertrag und Nichtbeachtung der Anforderungen an die Präsenzkraft in der Wohngruppe.

Wann gilt das nicht?

Reine Senioren-WGs ohne professionelle Betreuung unterliegen nicht den Pflege-WG-Regelungen. Stationäre Pflegeeinrichtungen folgen dem vollständigen Heimrecht.

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