Der häufigste Fehler von Ärzten bei der Pflegeberatung für Angehörige ist die Nichtwahrnehmung des gesetzlichen Anspruchs auf kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI, die individuell und umfassend über alle Leistungsansprüche informiert. Viele Ärzte verlassen sich auf ihr medizinisches Wissen und übersehen die komplexen sozialrechtlichen Ansprüche ihrer pflegebedürftigen Angehörigen. Auch die Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung wird häufig nicht strategisch angegangen.
Hintergrund
Die Pflegeberatung umfasst die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, die Koordination verschiedener Leistungsträger und die Begleitung bei Widerspruchsverfahren. Typische Fehler: keine Dokumentation des tatsächlichen Pflegebedarfs vor dem MDK-Termin, fehlende Beantragung von Kombinationsleistungen (Pflegegeld plus Sachleistung), Nichtnutzung der Verhinderungspflege und Unkenntnis über den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
Wann gilt das nicht?
Privat pflegeversicherte Angehörige haben keinen Anspruch auf Pflegeberatung nach SGB XI, wohl aber auf Beratung durch den privaten Versicherer. Für stationär Versorgte entfällt die häusliche Pflegeberatung.
Ärzteversichert unterstützt Arztfamilien bei Pflegefragen und koordiniert die Abstimmung zwischen Pflegeversicherung und privater Zusatzabsicherung.
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