Der häufigste Fehler bei der Beantragung eines Pflegegrads ist die unzureichende Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung, bei der der tatsächliche Pflegebedarf in sechs Lebensbereichen (Module) ermittelt wird. Viele Antragsteller beschönigen die Pflegesituation oder dokumentieren den Hilfebedarf nicht konkret genug, was zu einer Einstufung in einen zu niedrigen Pflegegrad führt. Auch Ärzte als Angehörige machen diesen Fehler, weil sie den sozialrechtlichen Bewertungsmaßstab nicht kennen.
Hintergrund
Die Pflegegrad-Einstufung basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Modulen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung. Typische Fehler: keine Führung eines Pflegetagebuchs vor der Begutachtung, fehlende ärztliche Unterlagen beim MDK-Termin und Verzicht auf Widerspruch bei zu niedrigem Pflegegrad (Erfolgsquote bei Widersprüchen liegt bei über 50 %).
Wann gilt das nicht?
Bei offensichtlich hohem Pflegebedarf (z. B. Beatmungspatienten) erfolgt die Einstufung oft ohne persönliche Begutachtung. Kinder unter 18 Monaten werden nach einem vereinfachten Verfahren begutachtet.
Ärzteversichert berät Arztfamilien zur optimalen Vorbereitung auf die Pflegegrad-Begutachtung und empfiehlt ergänzende Pflegezusatzversicherungen.
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