Der häufigste Fehler bei der Finanzierung von Pflegeheim-Kosten ist die Unterschätzung des Eigenanteils, der in Deutschland durchschnittlich über 2.500 Euro monatlich beträgt und von der Pflegeversicherung nicht gedeckt wird. Viele Ärzte gehen davon aus, dass ihr Einkommen im Alter ausreicht, ohne die steigenden Pflegekosten einzukalkulieren. Auch die seit 2023 geltenden Leistungszuschläge auf den Eigenanteil werden bei der Planung häufig nicht berücksichtigt.
Hintergrund
Die Pflegekasse zahlt im Pflegeheim einen festen Betrag je Pflegegrad (Pflegegrad 5: bis zu 2.005 Euro/Monat). Darüber hinaus fallen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil an. Typische Fehler: keine Berücksichtigung der Inflation bei der Eigenanteilsentwicklung, fehlende Pflegezusatzversicherung und Unkenntnis über die Leistungszuschläge nach Aufenthaltsdauer (5–70 % auf den Eigenanteil).
Wann gilt das nicht?
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf vollstationäre Pflege durch die Pflegeversicherung. Ärzte mit sehr hohem Vermögen können die Pflegekosten aus dem Vermögen bestreiten und benötigen keine Zusatzversicherung.
Ärzteversichert analysiert den individuellen Pflegekostenbedarf von Ärzten und empfiehlt passende Pflegezusatzversicherungen zur Schließung der Finanzierungslücke.
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