Der häufigste Fehler von Ärzten bei der Pflegereform ist die Nichtanpassung der eigenen Pflegevorsorge an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen wie Beitragserhöhungen, neue Leistungszuschläge und veränderte Eigenanteile im Pflegeheim. Viele Ärzte bemerken Beitragserhöhungen in der Pflegepflichtversicherung nicht bewusst und prüfen nicht, ob ihre private Pflegezusatzversicherung die entstandenen Lücken noch ausreichend abdeckt. Auch die Auswirkungen auf Arbeitgeberpflichten gegenüber dem Praxispersonal werden übersehen.
Hintergrund
Die jüngsten Pflegereformen haben die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht (seit 2023 differenziert nach Kinderzahl), Leistungszuschläge in der stationären Pflege eingeführt und das Pflegegeld angepasst. Typische Fehler: keine Überprüfung bestehender Pflegezusatzversicherungen auf Aktualität, fehlende Berücksichtigung der differenzierten Beitragssätze (kinderlose Ärzte zahlen höhere Beiträge) und Nichtnutzung neuer Entlastungsleistungen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit umfassender privater Pflegeabsicherung sind von Leistungsänderungen der gesetzlichen Pflegeversicherung weniger betroffen. Sehr junge Ärzte ohne Pflegebedarf im näheren Umfeld spüren die Auswirkungen erst mittelfristig.
Ärzteversichert informiert Ärzte regelmäßig über Pflegereformen und passt Pflegezusatzversicherungen an veränderte Rahmenbedingungen an.
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