Der häufigste Fehler von Ärzten im Kontext der Pflegereform ist die passive Haltung gegenüber neuen Versorgungsoptionen, die niedergelassenen Ärzten zusätzliche Vergütungsmöglichkeiten in der ambulanten Pflegeversorgung eröffnen. Viele Hausärzte nutzen die verbesserten Abrechnungsmöglichkeiten für Pflegeheim-Besuche und die Koordination der Pflegeversorgung nicht, obwohl diese Leistungen seit der Reform besser vergütet werden. Auch die Auswirkungen auf die eigene Pflegevorsorge werden ignoriert.

Hintergrund

Die Pflegereform stärkt die ambulante Versorgung und verbessert die Vergütung ärztlicher Leistungen in Pflegeheimen und der häuslichen Pflege. Typische Fehler: keine Teilnahme an Versorgungsverträgen für die ärztliche Pflegeheimversorgung, fehlende Abrechnung pflegerelevanter EBM-Ziffern und Nichtbeachtung der neuen Möglichkeiten für delegierte Leistungen durch nichtärztliche Praxisassistenten in der Pflegeversorgung.

Wann gilt das nicht?

Fachärzte ohne Berührungspunkte zur Pflegeversorgung sind von den Vergütungsänderungen nicht direkt betroffen. Klinikärzte profitieren nicht von den ambulanten Vergütungsregelungen.

Ärzteversichert informiert Ärzte über pflegereformbedingte Chancen und empfiehlt die Anpassung der eigenen Pflegezusatzversicherung an die neue Gesetzeslage.

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