Der häufigste Fehler bei den Grundlagen der Pflegeversicherung für Ärzte ist die Annahme, dass die Pflegepflichtversicherung (SPV oder PPV) die tatsächlichen Pflegekosten vollständig abdeckt – tatsächlich übernimmt sie nur einen Teil, und die Finanzierungslücke kann im Pflegefall mehrere tausend Euro monatlich betragen. Viele PKV-versicherte Ärzte kennen zudem den Unterschied zwischen ihrer privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) und einer zusätzlichen Pflegezusatzversicherung nicht und glauben sich umfassend abgesichert.

Hintergrund

Die Pflegepflichtversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert: Sie deckt nur einen definierten Anteil der Pflegekosten je Pflegegrad. Typische Fehler: keine Kenntnis der aktuellen Leistungssätze je Pflegegrad, Verwechslung von Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistung (bei professioneller ambulanter Pflege) sowie fehlende Berücksichtigung der Beitragssteigerungen in der PPV.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr hohem Vermögen (über 1 Mio. Euro) können das Pflegerisiko ggf. selbst tragen. In der Beihilfe versicherte verbeamtete Ärzte haben teilweise höhere Erstattungssätze.

Ärzteversichert erklärt Ärzten die Grundlagen der Pflegeversicherung und empfiehlt individuell passende Pflegezusatzversicherungen.

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