Der häufigste Fehler bei Photovoltaik auf der Arztpraxis ist die fehlerhafte Wirtschaftlichkeitsberechnung, die den Eigenverbrauchsanteil überschätzt und die tatsächlichen Installationskosten, Wartungskosten und die Degradation der Module über 20 Jahre unterschätzt. Viele Praxisinhaber beachten zudem nicht, dass PV-Anlagen auf gemieteten Praxisräumen eine Vereinbarung mit dem Vermieter erfordern und bei Praxisaufgabe rückgebaut werden müssen. Auch die steuerliche Behandlung seit der Befreiung von Einkommensteuer und Umsatzsteuer (ab 2023 für Anlagen bis 30 kWp) wird häufig falsch angewendet.

Hintergrund

PV-Anlagen auf der Praxis können den Eigenverbrauch an Strom deutlich senken und sind seit 2023 steuerlich vereinfacht. Typische Fehler: keine Prüfung der Dachstatik und -ausrichtung vor der Investition, fehlende Versicherung der Anlage gegen Sturm, Hagel und Diebstahl und Nichtbeachtung der Einspeisevergütungsfristen beim Netzbetreiber. Auch die Kombination mit einem Batteriespeicher wird oft ohne Wirtschaftlichkeitsanalyse installiert.

Wann gilt das nicht?

Praxen in Mieträumen ohne Vermietereinwilligung können keine PV-Anlage installieren. Bei ungünstiger Dachausrichtung (Norden) ist die Wirtschaftlichkeit oft nicht gegeben.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur Versicherung von PV-Anlagen und der Integration in die Gesamtabsicherung der Praxisimmobilie.

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