Der häufigste Fehler beim PKV-Basistarif ist der vorschnelle Wechsel ohne vorherige Prüfung günstigerer Alternativen wie dem internen Tarifwechsel nach §204 VVG, der die Altersrückstellungen erhält und oft bessere Leistungen bietet. Viele Ärzte wissen nicht, dass der Basistarif zwar beitragsbegrenzt ist (maximaler Beitrag entspricht dem GKV-Höchstbeitrag), aber Leistungen nur auf GKV-Niveau bietet – mit eingeschränkter Arztwahl und GOÄ-Erstattung nur bis zum 1,2-fachen Satz. Der Wechsel in den Basistarif ist zudem in der Regel irreversibel.
Hintergrund
Der Basistarif wurde 2009 als sozialer Auffangtarif für PKV-Versicherte eingeführt. Typische Fehler: Verwechslung von Basistarif und Standardtarif (unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen), fehlende Beratung über Härtefallregelung (Beitragsreduzierung bei geringem Einkommen) und Nichtbeachtung der Einschränkungen bei Zahnersatz und Sehhilfen.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte mit ausreichendem Einkommen ist der Basistarif fast nie die optimale Lösung. Bei finanziellen Engpässen sollte zuerst der interne Tarifwechsel geprüft werden.
Ärzteversichert prüft vor einem Basistarif-Wechsel alle günstigeren Alternativen und bewahrt Ärzte vor unnötigen Leistungseinbußen.
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