Der häufigste Fehler bei der PKV-Beihilfe für verbeamtete Ärzte ist die Wahl eines Beihilfe-Ergänzungstarifs, der nicht exakt auf den individuellen Beihilfebemessungssatz (50 %, 70 % oder 80 %) abgestimmt ist, sodass Erstattungslücken entstehen. Viele verbeamtete Ärzte an Universitätskliniken beachten zudem nicht, dass der Beihilfesatz sich bei Eheschließung und Kindergeburten ändert und der PKV-Tarif entsprechend angepasst werden muss. Auch die unterschiedlichen Beihilfeverordnungen der Bundesländer werden häufig verwechselt.
Hintergrund
Die Beihilfe übernimmt je nach Bundesland und Familienstand 50–80 % der Krankheitskosten, der Rest wird über eine PKV-Restkostenversicherung abgedeckt. Typische Fehler: keine rechtzeitige Anpassung des PKV-Tarifs bei Änderung des Beihilfesatzes, Nichtbeachtung landesspezifischer Beihilfeausschlüsse (z. B. Sehhilfen, Heilpraktiker) und fehlende Mitversicherung von Kindern, die keinen eigenen Beihilfeanspruch haben.
Wann gilt das nicht?
Nicht verbeamtete Ärzte haben keinen Beihilfeanspruch – sie benötigen eine Vollversicherung. Beamte mit pauschaler Beihilfe (Hamburger Modell) können zwischen GKV mit Arbeitgeberzuschuss und klassischer Beihilfe wählen.
Ärzteversichert vergleicht Beihilfe-Ergänzungstarife speziell für verbeamtete Ärzte und berücksichtigt die landesspezifischen Beihilfeverordnungen.
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