Der häufigste Fehler bei der PKV-Beitragsentlastung im Alter ist der zu späte Beginn der Vorsorge – Beitragsentlastungstarife und Sparanteile entfalten ihre volle Wirkung nur bei einem Abschluss vor dem 45. Lebensjahr. Viele Ärzte verlassen sich ausschließlich auf den gesetzlichen Zuschlag von 10 % (der zwischen 21 und 60 Jahre erhoben und ab 65 zur Beitragssenkung eingesetzt wird) und unterschätzen die tatsächliche Beitragsbelastung im Ruhestand. Auch der Wechsel in einen günstigeren Tarif nach §204 VVG wird als Entlastungsinstrument übersehen.
Hintergrund
Im Alter sinkt das Einkommen, aber die PKV-Beiträge bleiben zunächst auf dem Niveau des Erwerbslebens. Typische Fehler: keine separate Ansparung für PKV-Beiträge im Alter, fehlender Beitragsentlastungstarif als Zusatzbaustein und Nichtbeachtung der Möglichkeit, ab 65 den GKV-Zuschuss des Rentenversicherungsträgers (für pflichtversicherte Ruheständler) zu beantragen. Auch die steuerliche Absetzbarkeit der PKV-Beiträge im Alter wird häufig nicht optimal genutzt.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohen Versorgungswerkrenten spüren die PKV-Belastung weniger. Bei Wechsel in die GKV vor dem 55. Lebensjahr entfällt die PKV-Beitragsproblematik.
Ärzteversichert berechnet die individuelle PKV-Beitragsbelastung im Alter und empfiehlt rechtzeitig Entlastungsstrategien.
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