Der häufigste Fehler bei der PKV-Beitragsoptimierung ist die blinde Erhöhung der Selbstbeteiligung, ohne zu berechnen, ob die Beitragsersparnis die zusätzliche Kostenbelastung im Krankheitsfall tatsächlich überwiegt. Viele Ärzte wechseln zudem in leistungsschwächere Tarife statt einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen gleichwertigen, aber günstiger kalkulierten Tarif desselben Versicherers zu prüfen. Auch der Wechsel zu einem anderen Versicherer mit Verlust der Altersrückstellungen ist ein häufiger Fehler.

Hintergrund

Die Beitragsoptimierung nach §204 VVG ermöglicht den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers unter Mitnahme der Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen. Typische Fehler: keine Anforderung des Tarifwechselrechts beim Versicherer, Abschluss eines neuen Vertrags statt interner Umstellung, Aufgabe wichtiger Leistungsbausteine (Zahnersatz, Psychotherapie) und fehlende Beratung durch einen auf PKV spezialisierten Berater.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr jungen Versicherten mit geringen Altersrückstellungen kann ein Wechsel zu einem anderen Versicherer sinnvoll sein. Bei Beihilfeberechtigten gelten Besonderheiten beim Tarifwechsel.

Ärzteversichert führt für Ärzte eine unabhängige PKV-Beitragsanalyse durch und identifiziert Einsparpotenziale ohne Leistungsverzicht.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →