Der häufigste Fehler bei der PKV-Beitragsrückerstattung ist die Einreichung von Bagatellrechnungen, deren Erstattungsbetrag geringer ist als die entgangene Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Viele Ärzte rechnen nicht aus, ob sich die Einreichung einer Rechnung lohnt oder ob das Sammeln von Rechnungen und die Nutzung der Beitragsrückerstattung finanziell vorteilhafter wäre. Auch die Fristen für die Einreichung und die Voraussetzungen der Leistungsfreiheit werden häufig nicht beachtet.
Hintergrund
Die meisten PKV-Tarife gewähren eine Beitragsrückerstattung (BRE) von ein bis sechs Monatsbeiträgen bei vollständiger Leistungsfreiheit im Kalenderjahr. Typische Fehler: Einreichung einer 80-Euro-Rechnung bei 500 Euro möglicher BRE, keine Kenntnis der individuellen BRE-Staffel des eigenen Tarifs und fehlende Berücksichtigung, dass Vorsorgeuntersuchungen in vielen Tarifen rückerstattungsunschädlich sind. Auch die steuerliche Behandlung der BRE wird häufig nicht korrekt deklariert.
Wann gilt das nicht?
Bei chronisch kranken Ärzten mit regelmäßigen Behandlungskosten ist Leistungsfreiheit unrealistisch – die BRE spielt dann keine Rolle. Tarife ohne BRE-Regelung sind nicht betroffen.
Ärzteversichert berechnet die individuelle BRE-Schwelle und berät Ärzte zur optimalen Strategie bei der Rechnungseinreichung.
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