Der häufigste Fehler bei der PKV-Erstattung für Kurbehandlungen ist die fehlende Vorabgenehmigung durch den Versicherer, die bei den meisten Tarifen eine Erstattungsvoraussetzung darstellt. Viele PKV-Versicherte verwechseln zudem Kur (Vorsorgemaßnahme) und Rehabilitation (medizinische Nachbehandlung), die in der PKV unterschiedlich erstattet werden. Auch die Tarifbedingungen hinsichtlich Kur-Zuschüssen, maximaler Aufenthaltsdauer und Wartezeiten werden häufig nicht geprüft.

Hintergrund

Die PKV erstattet Kurbehandlungen nur im Rahmen der tariflichen Vereinbarungen, die oft einen Zuschuss pro Tag oder eine maximale Dauer pro Kalenderjahr vorsehen. Typische Fehler: Antritt der Kur ohne vorherige ärztliche Verordnung und Versichererfreigabe, Nichtbeachtung der Vierjahresfrist zwischen zwei Kurmaßnahmen und fehlende Differenzierung zwischen ambulanter und stationärer Kur bei der Kostenplanung. Rehabilitationsmaßnahmen nach Operationen werden dagegen oft vollständig erstattet.

Wann gilt das nicht?

Rehabilitation nach Krankenhausaufenthalt wird in der Regel als medizinisch notwendige Behandlung vollständig erstattet. Tarife mit Kur-Ausschluss erstatten unabhängig von der Genehmigung nicht.

Ärzteversichert prüft die Kur-Erstattungsbedingungen im individuellen PKV-Tarif und unterstützt bei der Vorabgenehmigung.

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