Der häufigste Fehler bei der PKV-Erstattung für Zahnimplantate ist die fehlende Einreichung eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn, obwohl viele Tarife dies als Leistungsvoraussetzung vorschreiben. Viele PKV-Versicherte unterschätzen zudem die Gesamtkosten eines Implantats (3.000–5.000 Euro pro Zahn inklusive Krone und ggf. Knochenaufbau) und stellen erst nach Behandlungsbeginn fest, dass ihr Tarif Implantate nur eingeschränkt oder gar nicht erstattet. Auch die Abrechnung nach GOZ wird häufig nicht geprüft.

Hintergrund

Zahnimplantate sind in der PKV in der Regel als Zahnersatz versichert und unterliegen den tariflichen Erstattungsgrenzen für Zahnleistungen. Typische Fehler: keine vorherige Leistungsanfrage beim Versicherer, Nichtbeachtung der tariflichen Implantathöchstzahl (manche Tarife begrenzen auf eine bestimmte Anzahl Implantate) und fehlende Berücksichtigung der Wartezeit für Zahnersatz bei Neuverträgen (oft acht Monate).

Wann gilt das nicht?

Tarife mit unbegrenzter Zahnleistung erstatten Implantate vollständig. Bei Unfallfolgen (Zahnverlust durch Unfall) greifen oft Sonderregelungen ohne Wartezeit.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Prüfung ihrer Zahnleistungen und optimiert bei Bedarf den PKV-Tarif für besseren Zahnschutz.

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