Der häufigste Fehler bei der PKV im Ruhestand ist die fehlende finanzielle Vorbereitung auf die Beitragsbelastung, die bei wegfallendem Arbeitgeberzuschuss und sinkender Rente einen erheblichen Anteil des verfügbaren Einkommens ausmachen kann. Viele Ärzte nutzen zudem nicht das Tarifwechselrecht nach §204 VVG, um in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers zu wechseln und gleichzeitig die angesparten Altersrückstellungen mitzunehmen. Auch der Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV wird häufig nicht beantragt.

Hintergrund

Ab dem 65. Lebensjahr entfällt der gesetzliche 10 %-Zuschlag, was den Beitrag senkt. Zudem können Rentner mit GRV-Anspruch einen Zuschuss zur PKV beantragen (bis zur Hälfte des durchschnittlichen GKV-Beitrags). Typische Fehler: kein Antrag auf Beitragszuschuss nach §106 SGB VI, Nichtbeachtung der Möglichkeit eines Wechsels in den Standard- oder Basistarif und fehlende Kombination aus Tarifwechsel und Beitragsentlastungstarif.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit ausschließlich Versorgungswerkrente ohne GRV-Beiträge haben keinen Anspruch auf den GRV-Zuschuss. Bei sehr hohen Alterseinkünften ist die PKV-Belastung relativ gering.

Ärzteversichert berechnet die individuelle PKV-Belastung im Ruhestand und zeigt alle verfügbaren Entlastungsoptionen auf.

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