Der häufigste Fehler bei der PKV in der Elternzeit ist die fehlende finanzielle Vorbereitung auf den vollständigen PKV-Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss, der während der Elternzeit wegfällt und die monatliche Belastung verdoppelt. Viele angestellte Ärzte übersehen, dass der Arbeitgeberzuschuss zur PKV nur während der aktiven Beschäftigung und des Mutterschutzes gezahlt wird, nicht aber in der anschließenden Elternzeit. Auch die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung durch Tarifanpassung wird selten geprüft.
Hintergrund
In der Elternzeit besteht die PKV-Versicherungspflicht fort, der volle Beitrag muss vom Versicherten selbst getragen werden. Typische Fehler: keine Rücklagenbildung für die PKV-Beiträge während der Elternzeit, fehlende Beantragung einer Stundung beim Versicherer und Nichtbeachtung der Möglichkeit, vorübergehend in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Auch die Kindernachversicherung innerhalb der Zweimonatsfrist wird während der turbulenten Neugeborenen-Phase vergessen.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige Ärztinnen tragen den PKV-Beitrag ohnehin allein – für sie ändert sich in der Elternzeit finanziell weniger. Bei teilzeitiger Elternzeit wird der Arbeitgeberzuschuss anteilig weitergezahlt.
Ärzteversichert berät Ärzte frühzeitig zur PKV-Finanzierung in der Elternzeit und zeigt alle Beitragsoptimierungsmöglichkeiten auf.
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