Der häufigste Fehler beim PKV-Notlagentarif ist der passive Verbleib ohne aktiven Plan zur Rückkehr in den regulären Versicherungsschutz, obwohl der Notlagentarif nur akute Behandlungen, Schmerzzustände und Schwangerschaft abdeckt und keine Vorsorge, Zahnbehandlung oder Rehabilitation erstattet. Viele Ärzte, die durch finanzielle Schwierigkeiten in den Notlagentarif gerutscht sind, scheuen den Kontakt mit dem Versicherer zur Schuldenregulierung und verharren unnötig lang in der Minimalversorgung.
Hintergrund
Der PKV-Notlagentarif nach §153 VAG greift automatisch, wenn Beitragsrückstände von mehr als sechs Monaten bestehen. Der Beitrag beträgt rund 100–120 Euro monatlich, die Leistungen sind jedoch drastisch eingeschränkt. Typische Fehler: keine Verhandlung einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Versicherer, fehlende Beantragung von Sozialleistungen zur Beitragsfinanzierung und Unkenntnis, dass die Altersrückstellungen im Notlagentarif weiter angerechnet werden.
Wann gilt das nicht?
Der Notlagentarif gilt nur für PKV-Versicherte mit Beitragsrückständen. GKV-Versicherte und Beihilfeberechtigte sind nicht betroffen.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte in finanziellen Schwierigkeiten bei der Rückkehr aus dem Notlagentarif in einen leistungsstarken PKV-Schutz.
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