Der häufigste Fehler beim PKV-Standardtarif ist die Annahme, dass er für alle PKV-Versicherten zugänglich ist, obwohl der Zugang nur für Versicherte mit Verträgen vor dem 01.01.2009, einem Mindestalter von 65 Jahren (oder 55 Jahre mit mindestens 10 Jahren PKV-Zugehörigkeit) besteht. Viele Ärzte verwechseln zudem Standardtarif und Basistarif, die unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen und Leistungsniveaus haben. Auch die Leistungseinschränkungen des Standardtarifs (GKV-vergleichbares Niveau) werden vor dem Wechsel nicht ausreichend geprüft.
Hintergrund
Der PKV-Standardtarif wurde 1994 als Sozialtarif eingeführt und bietet einen beitragsbegrenzten Schutz auf GKV-Niveau. Typische Fehler: keine Prüfung, ob ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in einen regulären Tarif günstiger wäre, Nichtbeachtung der Beitragsobergrenze (GKV-Höchstbeitrag) und fehlende Berücksichtigung der Einschränkungen bei Zahnersatz und stationärer Versorgung.
Wann gilt das nicht?
Für Verträge ab 2009 existiert der Standardtarif nicht – hier gibt es nur den Basistarif als Auffangoption. Bei ausreichendem Einkommen ist ein Verbleib im regulären Tarif fast immer vorteilhafter.
Ärzteversichert prüft vor einem Wechsel in den Standardtarif alle günstigeren Alternativen und berechnet die individuelle Beitragsbelastung.
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