Der häufigste Fehler beim PKV-Tarifwechsel ist der Wechsel zu einem anderen Versicherer statt der Nutzung des internen Tarifwechselrechts nach §204 VVG, wodurch die über Jahre aufgebauten Altersrückstellungen beim alten Versicherer verfallen und nur der übertragbare Basistarif-Anteil mitgenommen werden kann. Viele Ärzte kennen ihr Recht auf den internen Tarifwechsel nicht oder werden von ihrem Versicherer nicht ausreichend darüber informiert. Auch der Leistungsvergleich zwischen altem und neuem Tarif wird häufig nur oberflächlich durchgeführt.

Hintergrund

Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG ermöglicht den Wechsel in jeden Tarif desselben Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen erforderlich ist. Typische Fehler: keine schriftliche Anforderung des Tarifwechselangebots (der Versicherer ist zur Beratung verpflichtet), Vergleich nur des Beitrags ohne Leistungsanalyse und Nichtbeachtung von geschlossenen Tarifen, in die kein Wechsel möglich ist.

Wann gilt das nicht?

Bei Versicherern mit nur einem Tarif (z. B. kleine Spezialversicherer) gibt es keine Wechselmöglichkeit. Beihilfeberechtigte müssen bei Tarifwechsel den Beihilfe-Ergänzungsanteil separat prüfen.

Ärzteversichert führt für Ärzte eine unabhängige §204-Tarifwechselanalyse durch und sichert Leistungsniveau bei niedrigerem Beitrag.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →