Der häufigste Fehler beim internen PKV-Wechsel ist die unzureichende Kenntnis der eigenen Altersrückstellungen und deren Auswirkung auf den neuen Tarif – viele Ärzte wechseln in einen scheinbar günstigeren Tarif, ohne zu verstehen, dass die Rückstellungen den Beitrag des neuen Tarifs unterschiedlich beeinflussen können. Auch die vom Versicherer gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht (§6 VVG) wird häufig nicht eingefordert, sodass Ärzte ohne vollständige Information entscheiden. Der Leistungsvergleich zwischen altem und neuem Tarif wird oft nur anhand weniger Eckpunkte durchgeführt.
Hintergrund
Beim internen Tarifwechsel nach §204 VVG werden die Altersrückstellungen vollständig auf den neuen Tarif angerechnet. Der Versicherer muss alle verfügbaren Tarife mit gleichartigem Schutz anbieten. Typische Fehler: keine Gegenüberstellung der Leistungskataloge beider Tarife, fehlende Berücksichtigung von Leistungsausschlüssen im neuen Tarif und Nichtbeachtung der Möglichkeit, einzelne Leistungsbausteine beizubehalten.
Wann gilt das nicht?
Bei Versicherern mit nur einem Tarif gibt es keine Wechseloption. Tarife mit Mindestvertragslaufzeit können den Wechselzeitpunkt einschränken.
Ärzteversichert begleitet Ärzte beim internen PKV-Tarifwechsel mit vollständiger Leistungsanalyse und Beitragsprojektion.
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