Der häufigste Fehler bei PKV-Zusatzversicherungen ist der Abschluss von Leistungsbausteinen, die bereits im Haupttarif enthalten sind, was zu einer kostspieligen Doppelabsicherung führt. Viele Ärzte schließen beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung ab, obwohl ihr PKV-Haupttarif bereits 80–100 % Zahnleistungen vorsieht. Auch die Wartezeiten bei Neuabschluss werden häufig nicht beachtet, sodass gerade bei akutem Bedarf keine Erstattung erfolgt.

Hintergrund

PKV-Zusatzversicherungen ergänzen den Haupttarif um Leistungen wie Brillen, Heilpraktiker, Auslandsreiseschutz oder höheres Krankenhaustagegeld. Typische Fehler: keine Bestandsaufnahme des aktuellen Versicherungsschutzes vor Abschluss, Wahl eines Zusatztarifs bei einem anderen Versicherer ohne Prüfung interner Ergänzungstarife und fehlende Berücksichtigung der Anrechnung auf die Beitragsrückerstattung des Haupttarifs.

Wann gilt das nicht?

GKV-Versicherte profitieren stärker von Zusatzversicherungen (Zahnzusatz, stationäre Zusatzversicherung), da die GKV-Leistungen eingeschränkter sind. PKV-Tarife mit umfassendem Leistungskatalog benötigen selten Ergänzungstarife.

Ärzteversichert prüft den bestehenden PKV-Schutz von Ärzten und empfiehlt nur die Zusatzbausteine, die eine tatsächliche Versorgungslücke schließen.

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