Der häufigste Fehler bei Präventionsleistungen der GKV ist die Nichtabrechnung oder unvollständige Abrechnung von Vorsorgeuntersuchungen durch niedergelassene Ärzte, obwohl die GKV für Gesundheitsuntersuchungen (Check-up), Krebsfrüherkennung und Impfungen eigene Vergütungsziffern vorsieht. Viele Praxen informieren ihre Patienten zudem nicht aktiv über den Anspruch auf Präventionskurse nach §20 SGB V, die von der Kasse bezuschusst werden. Auch die alters- und geschlechtsspezifischen Vorsorgeansprüche sind vielen Ärzten nicht vollständig geläufig.
Hintergrund
Die GKV finanziert Prävention in vier Bereichen: Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Typische Fehler: keine systematische Einladung von Patienten zur Vorsorge, fehlende Abrechnung des Hautkrebs-Screenings und Nichtbeachtung des erweiterten Vorsorgeanspruchs seit der Einführung des Check-up 35 (jetzt alle drei Jahre ab 35, einmalig zwischen 18 und 35). Auch die Impfberatung als abrechenbare Präventionsleistung wird häufig nicht dokumentiert.
Wann gilt das nicht?
PKV-Versicherte haben keinen Anspruch auf GKV-Präventionsleistungen, wohl aber eigene tarifliche Vorsorge-Erstattungen. IGeL-Vorsorge geht über den GKV-Leistungskatalog hinaus.
Ärzteversichert informiert Ärzte über alle abrechnungsfähigen Präventionsleistungen und die optimale Versicherungsabdeckung für Vorsorge.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →