Der häufigste Fehler bei der Bewertung der Praxis als Kapitalanlage ist die Überschätzung des immateriellen Praxiswerts (Goodwill), der bei personengebundenen Einzelpraxen stark vom Inhaberwechsel abhängt und häufig nur 30–50 % des kalkulierten Werts realisiert wird. Viele Ärzte betrachten ihre Praxis als primäres Altersvorsorge-Instrument und vernachlässigen dadurch die Diversifikation ihres Vermögens. Auch die laufende Rendite der Praxistätigkeit wird selten systematisch berechnet.
Hintergrund
Der Praxiswert setzt sich aus Substanzwert (Geräte, Einrichtung) und ideellem Wert (Patientenstamm, Standort, Reputation) zusammen. Typische Fehler: keine regelmäßige Praxisbewertung, Verwechslung von Umsatz und Gewinn bei der Wertermittlung und fehlende Berücksichtigung der demografischen Entwicklung im Einzugsgebiet. Auch die Kosten einer mehrjährigen Übergabephase werden bei der Kapitalanlage-Betrachtung häufig nicht einkalkuliert.
Wann gilt das nicht?
MVZ-Anteile haben durch die Rechtsform eine stabilere Wertbasis als Einzelpraxen. Praxen in stark nachgefragten Fachrichtungen und Regionen erzielen regelmäßig höhere Verkaufserlöse.
Ärzteversichert berät Ärzte zur realistischen Bewertung ihres Praxiswerts und empfiehlt eine diversifizierte Vermögensstrategie.
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