Der häufigste Fehler bei Praxis-Apps für Ärzte ist die Einführung einer App ohne vorherige Datenschutzfolgenabschätzung und ohne Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem App-Anbieter, was zu DSGVO-Verstößen und Bußgeldern führen kann. Viele Praxen wählen zudem eine App ohne Schnittstelle zum bestehenden Praxisverwaltungssystem und erzeugen damit doppelte Dokumentationsarbeit. Auch die Patientenakzeptanz wird häufig überschätzt – ohne aktive Einführung nutzt nur ein Bruchteil der Patienten die App.

Hintergrund

Praxis-Apps bieten Funktionen wie Terminbuchung, Befundabruf, Rezeptbestellung und Videosprechstunde. Typische Fehler: keine DSGVO-konforme Einwilligung der Patienten, fehlende Verschlüsselung gesundheitsbezogener Daten, Nutzung von Apps mit Servern außerhalb der EU und keine Regelung des Datenzugangs bei Praxis-Mitarbeiterwechsel. Auch die laufenden Kosten der App-Nutzung werden bei der Investitionsentscheidung unterschätzt.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit geringer digitaler Affinität der Patientenzielgruppe profitieren weniger von einer App. Bei kleinen Einzelpraxen übersteigt der Aufwand oft den Nutzen.

Ärzteversichert berät Praxen zur datenschutzkonformen Digitalisierung und empfiehlt Cyberversicherungen für den Schutz digitaler Patientendaten.

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