Der häufigste Fehler bei der Praxis-Erweiterung ist die Investition in zusätzliche Räume, Geräte oder Personal ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsanalyse, die den zusätzlichen Umsatz gegen die Mehrkosten abwägt. Viele Ärzte prüfen zudem nicht, ob die geplante Leistungserweiterung einer KV-Genehmigung bedarf (z. B. bei ambulanten Operationen oder Röntgen). Auch die Anpassung des Versicherungsschutzes – Inhaltsversicherung, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht – wird bei der Erweiterung häufig vergessen.
Hintergrund
Eine Praxis-Erweiterung kann die Aufnahme neuer Fachrichtungen, die Einstellung weiterer Ärzte, die Anschaffung neuer Geräte oder den Umzug in größere Räume umfassen. Typische Fehler: keine Mietvertragsanpassung bei Flächenerweiterung, fehlende Personalplanung für die Übergangsphase und Nichtbeachtung der Budgetauswirkungen bei der KV-Abrechnung (mehr Fälle bei gleichem Budget senken den Fallwert).
Wann gilt das nicht?
Rein organisatorische Optimierungen (z. B. längere Sprechzeiten) erfordern keine strukturelle Erweiterung. Angestellte Ärzte erweitern nicht selbst, sondern der MVZ- oder Praxisinhaber.
Ärzteversichert begleitet Praxis-Erweiterungen mit einer Versicherungsanpassung und Finanzierungsberatung für optimalen Schutz in jeder Wachstumsphase.
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