Der häufigste Fehler bei der Praxis-Inventarversicherung ist die Versicherung zum Zeitwert statt zum Neuwert, was im Schadensfall die Wiederbeschaffung moderner Medizintechnik nicht vollständig finanziert. Viele Praxen aktualisieren zudem ihr Inventarverzeichnis nicht regelmäßig und sind nach Neuanschaffungen unterversichert, was zu einer anteiligen Leistungskürzung führt. Auch der Einschluss von Datenträgern und Patientenakten in die Versicherung wird häufig versäumt.
Hintergrund
Die Praxis-Inventarversicherung deckt Einrichtung, Geräte und Vorräte gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Typische Fehler: keine Allgefahrendeckung (deckt auch Bedienungsfehler und Vandalismus), fehlende Betriebsunterbrechungsversicherung als Ergänzung und Nichtberücksichtigung der Kosten für Datenwiederherstellung nach einem Schadensfall. Mindestens einmal jährlich sollte die Versicherungssumme überprüft werden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis benötigen keine Inventarversicherung. Bei Leasinggeräten kann die Versicherung über den Leasinggeber laufen.
Ärzteversichert erstellt für Praxen ein aktuelles Inventarverzeichnis und vermittelt Inventarversicherungen mit Neuwertentschädigung und Unterversicherungsverzicht.
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