Der häufigste Fehler bei der Praxis-Nachfolgeplanung ist der zu späte Beginn – idealerweise sollten Ärzte drei bis fünf Jahre vor der geplanten Abgabe mit der Planung beginnen, um den Praxiswert zu optimieren und einen geeigneten Nachfolger zu finden. Viele Ärzte starten erst ein Jahr vor dem gewünschten Ruhestandseintritt und akzeptieren unter Zeitdruck ungünstige Verkaufskonditionen. Auch die steuerliche Gestaltung des Praxisverkaufs wird häufig nicht rechtzeitig geplant.
Hintergrund
Die Praxis-Nachfolgeplanung umfasst Praxisbewertung, Nachfolgersuche, Kaufvertragsverhandlung, Übergabephase und steuerliche Optimierung. Typische Fehler: keine unabhängige Praxisbewertung durch einen auf Arztpraxen spezialisierten Gutachter, fehlende Nutzung der KV-Praxisbörse, unzureichende Einarbeitung des Nachfolgers und Nichtbeachtung des Freibetrags nach §16 EStG (Veräußerungsgewinn-Freibetrag ab 55 Jahre).
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis sind nicht betroffen. Bei Praxisschließung ohne Nachfolger entfallen Verkaufsverhandlungen, aber die steuerliche Gestaltung bleibt relevant.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Praxis-Nachfolgeplanung mit Versicherungsübergangsberatung und Koordination der beteiligten Fachberater.
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